AGB's

AGB's

Jung, motiviert & gründlich

Allgemeine Geschäftsbedingungen

HowClean – eine Marke von Red Circle Productions GmbH
Parzellenstraße 27–28
03050 Cottbus
Handelsregister: HRB 15846 CB
Amtsgericht Cottbus
Vertreten durch: Floyd Block
Stand: Mai 2025


Bedingungen der HowClean – eine Marke von Red Circle Productions GmbH für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Zweirädern, Anhängern und deren Teilen sowie für Kostenvoranschläge

§1 Auftragserteilung / Vertragsschluss

Der Auftrag kommt in der Regel durch Aufnahme der vom Kunden (Auftraggeber) beauftragten Arbeiten durch die HowClean – eine Marke von Red Circle Productions GmbH (Auftragnehmer) in einem Auftragsschein und Übergabe einer Abschrift des Auftragsscheins an den Auftraggeber zustande (Werkstattauftrag).
Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins, der zugleich als Abholschein dient.
Der Werkstattauftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen sowie andere Unternehmen zu beauftragen, Probefahrten und Überführungsfahrten durchzuführen.


§2 Preisangaben im Auftragsschein / Kostenvoranschlag

Auf Wunsch des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein die Preise, die bei Durchführung des Werkstattauftrages voraussichtlich anfallen.
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags, in dem Arbeiten und Ersatzteile einzeln aufzuführen sind.
Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag eine Woche ab Übergabe gebunden.
Preisangaben im Auftragsschein verstehen sich netto, der Gesamtbetrag wird mit und ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.


§3 Fertigstellung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten.
Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.

Wird ein solcher Termin bei Werkstattaufträgen, die eine Instandsetzung betreffen, schuldhaft um mehr als 24 Stunden überschritten, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Erstattung von 60 % der tatsächlichen Kosten für ein möglichst gleichwertiges Mietfahrzeug für den Zeitraum der Verzögerung.
Ein Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt. Der Auftraggeber hat das Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung unverzüglich zurückzugeben. Weitergehender Schadenersatz ist nur nach §10 geschuldet.

Kann ein Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Streik, behördlicher Anordnungen, Betriebsstörungen oder Lieferproblemen ohne Verschulden nicht eingehalten werden, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber und erstattet auf Wunsch bereits geleistete Gegenleistungen.


§4 Abnahme / Annahmeverzug

Die Abnahme erfolgt grundsätzlich am Betriebssitz des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber kommt in Annahmeverzug, wenn er den Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Rechnung abholt. Bei Arbeiten unter einem Werktag verkürzt sich die Frist auf zwei Tage.
Bei Annahmeverzug kann eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnet oder das Fahrzeug anderweitig verwahrt werden.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht spätestens mit Abnahme oder Annahmeverzug auf den Auftraggeber über.


§5 Berechnung des Auftrags

Die Rechnung enthält Preise für jede technisch abgeschlossene Arbeitsleistung sowie alle eingesetzten Materialien und Ersatzteile separat.
Bei einem Kostenvoranschlag genügt ein Verweis; zusätzliche Arbeiten sind gesondert aufzuführen.
Tauschpreise gelten nur bei vollständig wiederaufbereitbaren Altteilen.
Rechnungsberichtigungen müssen binnen sechs Wochen nach Zugang geltend gemacht werden, andernfalls haftet der Auftraggeber für Schäden aus der verspäteten Geltendmachung.


§6 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind spätestens bei Abholung fällig – ohne Skonto oder Nachlass, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftragnehmer kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.


§7 Erweitertes Pfandrecht

Der Auftragnehmer hat ein vertragliches Pfandrecht an allen Gegenständen, die im Rahmen eines Auftrags in seinen Besitz gelangen. Dieses Pfandrecht gilt auch für offene Forderungen aus früheren Leistungen am gleichen Auftragsgegenstand. Für andere Forderungen gilt es nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Ansprüchen.


§8 Mängel

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen und genau zu beschreiben.
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung sind direkt gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
b) Bei Betriebsunfähigkeit durch einen erkennbaren Mangel kann mit Zustimmung des Auftragnehmers eine andere Werkstatt (ab 20 km Entfernung) beauftragt werden. Die ausgewechselten Teile müssen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
c) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.
d) Kann der Mangel nicht beseitigt werden, oder ist ein weiterer Versuch unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
e) Weitergehende Ansprüche bei arglistigem Verschweigen oder Garantieübernahme bleiben unberührt.


§9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur:
a) für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – jedoch nur im Rahmen des typischerweise vorhersehbaren Schadens

Für Diebstahl oder durch Dritte verursachte Schäden am abgestellten Fahrzeug sowie für nicht ausdrücklich in Verwahrung genommene Wertgegenstände (z. B. Geld, Schmuck) haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Haftung bei Produkthaftung, Garantieübernahme oder arglistigem Verschweigen bleibt unberührt.
Der Kunde muss Schäden unverzüglich und schriftlich anzeigen.


§10 Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatz- und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie nicht wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind.


§11 Alternative Streitbeilegung (§ 36 VSBG)

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


§12 Gerichtsstand

Für alle Ansprüche mit Kaufleuten gilt Cottbus als ausschließlicher Gerichtsstand.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz verlegt oder dieser bei Klageerhebung nicht bekannt ist.


§13 Nutzung von Fahrzeugabbildungen und -daten zu Referenz- und Werbezwecken

Mit Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber vollumfänglich und verbindlich damit einverstanden, dass HowClean – eine Marke von Red Circle Productions GmbH berechtigt ist, Fotos, Videos und sonstige Aufnahmen des zur Verfügung gestellten Fahrzeugs sowie des Arbeitsprozesses dauerhaft und uneingeschränkt zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:

  • Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite

  • Nutzung im Online-Shop

  • Darstellung auf Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube)

  • Einsatz in digitalen und gedruckten Werbematerialien (z. B. Flyer, Broschüren, Plakate)

  • Vorher-/Nachher-Dokumentationen für interne und externe Präsentationen

Persönlich erkennbare Daten:

Kennzeichen, Gesichter, persönliche Gegenstände und andere identifizierende Merkmale werden grundsätzlich unkenntlich gemacht, sofern sich das Fahrzeug nicht auf dem Betriebsgelände von HowClean befindet.

Mit dem Betreten des Betriebsgeländes und dem Abstellen eines Fahrzeugs auf diesem erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass personenbezogene Merkmale – wie z. B. Kennzeichen oder sichtbare Personen – auf Foto-, Video- oder Tonaufnahmen nicht unkenntlich gemacht werden müssen.

Widerspruchsrecht:

Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist nur vor Beginn der Arbeiten und ausschließlich schriftlich möglich. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch vor Auftragsdurchführung, gilt die Zustimmung rechtsverbindlich als erteilt.

Ein nachträglicher Widerruf ist nur bei Vorliegen zwingender gesetzlicher Gründe möglich und hat keinen Einfluss auf bereits veröffentlichte Inhalte.


§14 Online-Shop – Vertragsbedingungen für Onlinebestellungen

  1. Vertragsschluss
    Bestellungen über unseren Online-Shop stellen ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Versand der Ware durch HowClean zustande.

  2. Zahlungsarten
    Es gelten die im Online-Shop angegebenen Zahlungsmethoden. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

  3. Versand & Lieferung
    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Angaben zu Lieferzeiten finden sich in der jeweiligen Produktbeschreibung.

  4. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
    Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung mit Musterformular wird dem Kunden im Bestellprozess zur Verfügung gestellt.

  5. Rücksendung / Rückerstattung
    Rücksendungen sind innerhalb von 14 Tagen möglich, sofern das Produkt unbenutzt und originalverpackt ist. Der Käufer trägt die Rücksendekosten, sofern nicht anders geregelt. Erstattungen erfolgen binnen 14 Tagen nach Eingang der Retoure.

  6. Gewährleistung / Mängel
    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu melden.


§15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.


Cottbus, Stand: Mai 2025
HowClean – eine Marke von Red Circle Productions GmbH